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Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung

Die Aufgabe einer Gefährdungsanalyse besteht in der Feststellung von technischen sowie betriebstechnischen Mängeln in einer Trinkwasserinstallation sowie der Bewertung von Gefährdungen in Hinblick auf die Hygiene und Gesundheit, die durch den Betrieb und die Nutzung einer Trinkwasseranlage ausgehen können.
 
 Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen mit mehr als 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Probenmenge bei einer Legionellenuntersuchung überschritten, so ist die unverzügliche Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die Trinkwasseranlage gemäß §16, Absatz 7 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich vorgeschrieben.
 
Die Gefährdungsanalyse ist in diesem Fall immer grundsätzlich durchzuführen! Es handelt sich hierbei um eine Betreiberpflicht zum Schutz des Verbrauchers.
Eine Trinkwassergefährdungsanalyse dient zur Ursachenklärung sowie zur Beseitigung von mikrobiologischen Kontaminationen in Trinkwasserinstallationen.
 
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind alle erkennbaren und möglichen Gefährdungen aufzuführen und hinsichtlich der hieraus resultierenden Risiken zu bewerten.
 
Die Feststellung der Gefahrenpunkte und Mängel erfolgt stets über eine Ortsbegehung mit einer Überprüfung der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Weiterhin enthält die Gefährdungsanalyse zeitlich priorisierte Handlungsempfehlungen und einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der Mängel.
Für eine bessere Orientierung und Mangelfeststellung an der Trinkwasserinstallation muss ein Trinkwasserschemata erstellt werden.
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